Universitätssiegel

Benutzungsordnung PC-Pool

Erlassen am 25. Oktober 1999 durch die Institutsleitung.
Aktualisiert im Frühjahr 2012.

1.

Die im PC-Pool aufgestellten Geräte (Personalcomputer und Peripheriegeräte) stehen allen Studierenden sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Geographischen Instituts Heidelberg, die im Besitz einer gültigen Benutzerkennung (s. Punkt 2.) sind, zur Verfügung. Die vorliegende Benutzungsordnung ist für alle Benutzer/Benutzerinnen verbindlich.

2.

Die zur Benutzung des PC-Pools benötigte Benutzerkennung sowie der Anmeldename für das Netzwerk ist für Studierende des Geographischen Instituts bei der PC-Pool-Beratung erhältlich. Dieser Zugang ist personengebunden und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Die Benutzerkennung ist jeweils 6 Monate lang gültig.

3.

Der PC-Pool ist zu den per Aushang bekanntgegebenen Zeiten geöffnet. Innerhalb dieser Zeit stehen die Arbeitsplätze zur allgemeinen Verfügung. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten, in denen Lehrveranstaltungen im PC-Pool stattfinden; während dieser Zeiten ist die Benutzung des PC-Pools in der Regel nicht möglich.

4.

Für den Aufenthalt im PC-Pool gelten die für Bibliotheken üblichen Verhaltensrichtlinien:
- Die Arbeitsplätze sind sauber und aufgeräumt zu verlassen, nicht mehr benötigte Ausdrucke sind entsprechend zu entsorgen.
- Störungen durch laute Gespräche sind zu vermeiden.
- Das Rauchen, Essen und Trinken ist nicht gestattet.

5.

Alle im PC-Pool aufgestellten Geräte sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Störungen und Defekte jeglicher Art sind vom Benutzer/von der Benutzerin direkt bei den PC-Pool-Betreuern oder durch eine Nachricht in den Briefkasten im 1. Stock zu melden. Selbsthilfe ist in keinem Falle zulässig und strikt untersagt. Ebenso ist das Verändern der bestehenden Konfiguration untersagt. Werden nicht vorhandene Programme benötigt, kann ein entsprechender Vorschlag an die Poolberatung unterbreitet werden.

6.

Zur Speicherung von benutzereigenen Daten und Programmen dient das eigene Verzeichnis des jeweiligen Benutzers/der jeweiligen Benutzerin auf dem Server (Pfadangabe: P:anmeldename; Speicherkapazität bis zu 1 GB ), oder die Wechsellaufwerke.

7.

Es ist in jedem Falle strikt untersagt, Software, die auf der Festplatte oder dem Netzwerkserver installiert ist zu kopieren.

8.

Mit Entgegennahme einer Benutzerkennung verpflichtet sich der Benutzer/die Benutzerin zur Einhaltung dieser Ordnung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann ein vorübergehendes oder unbegrenztes Verbot für die Benutzung des PC-Pools ausgesprochen werden.

Seitenbearbeiter: Webmaster-Team
Letzte Änderung: 12.03.2013
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