Universitätssiegel
Aktuelles

Für das kom­men­de Jahr (Sommer­semester und Winter­semester) kön­nen je­weils bis zum 30.11. des Vor­jahres An­trä­ge für die Fi­nan­zie­rung von Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Leh­re bei der Stu­di­en­kom­mis­si­on per Mail an stu­ko@­geog.uni-hei­del­berg.de ein­ge­reicht wer­den. Bit­te nut­zen Sie da­für das For­mu­lar, das Sie un­ter An­trä­ge & Ide­en sind von al­len er­wünscht! fin­den und be­ach­ten Sie die Hin­wei­se des un­ten­ste­hen­den Me­mos "Lehr­auf­trä­ge".

 
Lehraufträge
Anträge für Lehraufträge senden Sie bitte per E-Mail an das Studienbüro. Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zu den Fristen und anderen Voraussetzungen des Memos zu Lehraufrägen siehe.
 
Info
Bitte beachten Sie, dass bewilligte Mittel nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters verausgabt werden können. Mittel, die für das Sommersemester bewilligt wurden, stehen also nur bis zum 30.09. zur Verfügung und eventuelle Reste werden nicht automatisch in das Wintersemester übertragen. Mittel, die für das Wintersemester bewilligt wurden, stehen bis zum 31.03. zur Verfügung.

Bitte geben Sie die Anträge als PDF-Dateien ab, um uns den Ablauf zu erleichtern.
 
Kontakt
Briefkasten BST 48, 1.OG
stuko@geog.uni-heidelberg.de
Bei Fragen zum aktuellen Stand der Arbeit der Studienkommission oder zur Einsicht der aktuellen Protokolle können Sie sich gerne an die Fachschaft oder an den Studiendekan wenden.
 
Weitere Informationen über alle mit Studierenden besetzten Gremien und Möglichkeiten der stu­den­ti­schen Mitbestimmung am Geo­gra­phi­schen Institut.
 

Studienkommission

Die Studienkommission (kurz: StuKo) ist ein Gremium auf Institutsebene und dem Fakultätsrat unmittelbar untergeordnet. Die Aufgaben der StuKo sind im Landeshochschulgesetz (LHG) § 26 geregelt. Zu den zentralen Aufgaben gehören das Qualitätsmanagement und die (Weiter-) Entwicklung der Lehre in allen Studiengängen des Geographischen Instituts. Hinzu kommen Entscheidungen z.B. über die Verwendung dezentraler Qualitätssicherungsmittel, die Reformierung einzelner Studiengänge in der Geographie, Anpassungen von Zulassungsordnungen oder bei der Begutachtung von Studiengängen in der Geographie im Rahmen der Qualitätsoffensive der Universität Heidelberg. Die StuKo Geographie tagt mehrmals pro Semester; Beschlüsse werden dem Großen Fakultätsrat der Fakultät für Chemie und Geowissenschaften zur weiteren Entscheidung vorgelegt.

Kommissionsmitglieder

Die Kommission besteht aus insgesamt acht stimmberechtigten Mitgliedern: drei Professor/-innen, ein(e) wissenschaftliche(r) Mitarbeiter/-in und vier studentische Mitglieder. Die studentischen Mitglieder werden einmal pro Jahr in einer Vollversammlung von den Studierenden der Geographie gewählt. Damit es in den Sitzungen keine Unterbesetzung wegen Abwesenheit gibt, werden darüber hinaus feste Stellvertreter bestimmt. Den Vorsitz hat der Studiendekan, zurzeit also Prof. Dr. Alexander Zipf.










Stuko


Anträge & Ideen sind von allen erwünscht!

Jeder, der Vorschläge oder Ideen zur Verwendung der Qualitätssicherungsmittel am Geographischen Institut hat, kann einen entsprechenden Antrag (siehe unten) an die Studienkommission richten, nicht nur Hauptfachstudierende. Die Stuko ist dankbar für sinnvolle Hinweise und proaktive Unterstützung durch Studierende, die sich um die Verbesserung der Lehre durch einen entsprechenden Antrag ein-bringen wollen. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn sowohl Studierende als auch Dozenten in Form eines Antrags dazu beitragen.

Der Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Wer stellt den Antrag? (Name und E-Mail-Adresse)
  • Wer wird die beantragte Veranstaltung ausführen und wurde diese Person bereits gefragt? (nur bei Lehrveranstaltungen nötig) Sind externe Lehrpersonen vorgesehen, muss der Antrag unbedingt zusammen mit einer Dozent/-in des Instituts als Ansprechperson erfolgen.
  • Was soll finanziert werden?
  • Warum soll es finanziert werden? (Begründung, Notwendigkeit, Bedarf)
  • Wie viel Geld wird benötigt? (Kostenschätzung, ggf. bisherige Finanzierung – z.B. je Lehrveranstaltung 1.200 Euro)

So oder ähnlich kann der fertige Antrag dann aussehen:
Beispielantrag an die Studienkommission der Geographie

Wann und wo können Anträge abgegeben werden?

Anträge können in der Regel im Laufe des Wintersemesters für das darauffolgende Haushaltsjahr abgegeben werden. Der genaue Termin der Abgabefrist und weitere wichtige Informationen werden rechtzeitig über den Mailverteiler bekanntgegeben.

Abgabe des schriftlichen Antrages über:

Für alle Studierenden besteht außerdem die Möglichkeit, an einem öffentlichen Treffen der studenti-schen Vertreter teilzunehmen, wo bisher eingegangene Anträge besprochen und Ideen gesammelt werden. Diese Treffen finden in der Regel wenige Tage nach der Abgabefrist statt.

Interessierte sind herzlich eingeladen!

Kontakt und weitere Informationen

Es besteht außerdem immer die Möglichkeit, die Studienkommissionüber über die studentische Hilfskraft Carina Altmeyer per E-Mail zu erreichen und ein Treffen zu arrangieren. Des Weiteren haben alle studentischen Vertreter/-innen ein offenes Ohr für Ideen und Anregungen und lassen sich jederzeit gerne in der Uni ansprechen.

Archive der GebKom und der StuKo

Im Archiv finden sich alle Informationen der ehemaligen Studiengebührenkommission (GebKom) und das Archiv über die Verwendung von Studiengebühren am Geographischen Institut.

Hinweis: Mit dem Ersetzen der von 2007 bis 2012 erhobenen Studiengebühren durch Qualitätssicherungsmittel des Landes hat die Studienkommission (StuKo) die Aufgaben der früheren Gebkom übernommen.

Protokolle und weitere Informationen der StuKo finden sich im Dokumentenarchiv.

Seitenbearbeiter: Webmaster-Team
Letzte Änderung: 07.01.2024
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