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Verwendung von Studien­gebühren (WS 2011/12)
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Weitere Semester finden sich im Dokumentenarchiv.
 
Aktuelle Mitteilungen
Mit Ersetzen der Stu­­di­­en­­ge­­büh­­ren durch Qualitätssicherungsmittel des Landes hat seit Juni 2012 die Studienkommission die Aufgaben der Gebkom vollständig über­­nom­­men. Die Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­si­on wurde damit auf­ge­löst.
 
mit allen weiteren Mitteilungen, Aus­hän­gen, Protokollen, Ver­wen­dungs­über­sich­ten etc.
 

Studiengebührenkommission

Hinweis zu Archivseiten:
Aus Archivierungsgründen werden ausgewählte Seiten des Instituts weiterhin aufbewahrt. Da sie aber inhaltlich nicht mehr gepflegt werden, stellen die hier aufgeführten Informationen u.U. nicht mehr den aktuellen Stand dar.

Die Studiengebührenkommission (kurz: Gebkom) war ein Gremium, welches über die Verteilung von Studiengebühren am Geographischen Institut beriet und dem Fakultätsrat jedes Semester einen Verwendungsvorschlag unterbreitete. Mit Ersetzen der Stu­­di­­en­­ge­­büh­­ren durch Qualitätssicherungsmittel des Landes hat seit Juni 2012 die Studienkommission die Aufgaben der Gebkom vollständig über­nom­men. Die Studiengebührenkommission wurde damit aufgelöst.

Kommissionsmitglieder

Die Kommission bestand in der Regel aus zwei Professoren, einem wis­sen­schaft­li­chen Mitarbeiter und vier studentischen Vertretern, die einmal pro Jahr in einer Voll­ver­samm­lung von den Studierenden der Geographie gewählt wurden.


Wichtiger Hinweis:
Die folgenden Informationen entsprechen nicht mehr der heu­ti­gen Situation. Die Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­si­on wurde aufgelöst und ihre Auf­ga­ben durch die Stu­di­en­kom­mis­si­on übernommen.

Was macht die Gebkom?

Die Studiengebührenkommission (kurz: Gebkom) trifft sich mehrmals im Semester, um darüber zu beraten, wofür das Geld, welches das Fach Geographie aus den Studiengebühren erhält, ausgegeben werden soll. Aus Gründen der Übersichtlichkeit hat man sich dafür entschieden, dass jeder Finanzierungsvorschlag in Form eines schriftlichen Antrages bei der Gebkom an einer der unten genannten Adressen eingehen sollte. Für das Einreichen dieser Einträge gibt es jedes Semester eine Frist, die es der Gebkom erlaubt, die Anträge zu ordnen, zu prüfen und gegebenenfalls beim Antragssteller nachzufragen.

In einer abschließenden Sitzung entscheiden die stimmberechtigten Mit­glie­der der Studiengebührenkommission, ob die einzelnen Fi­nan­zie­rungs­vor­schlä­ge für das kommende Semester angenommen werden.

Welche Anträge in den vergangenen Semestern bewilligt wurden, ist in vollem Umfang im Dokumentenarchiv der Gebührenkommission ein­sich­tig.

Kurze Stellungnahme der studentischen Mitglieder der Gebkom(04.12.10)

Anträge & Ideen sind von Allen erwünscht!

Jeder, der Geld aus den Studiengebühren beantragen möchte bzw. eine Idee für deren Verwendung hat (auch alle Dozenten), sollte dies der Geb­kom schriftlich mitteilen. Sie ist dankbar für jeden sinnvollen Hin­weis, der bei ihr eingeht, da die Mitglieder selbst nicht alle „Ecken“ kennen können, an denen die Lehre verbessert werden kann. Deshalb ist es sehr hilfreich, wenn sowohl Studenten als auch Dozenten in Form eines Antrags darauf hinweisen.

Der Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Antragsteller (Name und E-Mail Adresse; notwendig bei even­tu­el­len Rückfragen)
  • Was soll aus Studiengebühren finanziert werden?
  • Begründung / Notwendigkeit / Bedarf (warum Verbesserung der Lehre?)
  • (falls möglich) Kostenschätzung (gegebenenfalls bisherige Fi­nan­zie­rung, siehe dazu auch: Vergütung für Lehraufträge)

So oder ähnlich kann der fertige Antrag dann aussehen:
Beispielantrag an die Studiengebührenkommission der Geographie

Die studentischen Anträge werden nur von den studentischen Vertretern der Kommission und der studentischen Hilfskraft eingesehen. In den Sitz­un­gen werden die Anträge anonym behandelt. Auf diese Weise sollen alle Studenten ermutigt werden, eigene Ideen einzureichen.

Bis wann können Anträge abgegeben werden?

Anträge können in der Regel immer bis Mitte des Semesters für das darauf folgende Semester abgegeben werden. Der genaue Termin der Abgabefrist wird über einen Aushang bekannt gegeben.

Wo können Anträge abgegeben werden?

Abgabe des schriftlichen Antrages über:

Für alle Studierenden besteht die Möglichkeit, an einem öffentlichen Tref­fen der studentischen Vertreter teilzunehmen, wo bisher ein­ge­gan­ge­ne Anträge besprochen (unter den oben genannten Kriterien der Ano­ny­mi­tät) und Ideen gesammelt werden. Diese Treffen finden in der Regel we­ni­ge Tage nach der Abgabefrist statt.
Interessierte sind herzlich eingeladen!

Kontakt und weitere Informationen

Es besteht außerdem immer die Möglichkeit, die Gebkom per E-Mail zu er­rei­chen und ein Treffen zu arrangieren. Des Weiteren haben alle stu­den­ti­schen Vertreter ein offenes Ohr für Ideen und Anregungen und las­sen sich jederzeit gerne in der Uni ansprechen. Alle Dokumente, Aus­hän­ge und Mitteilungen sind in vollem Umfang im Dokumentenarchiv der Gebührenkommission einsichtig.

Zuschüsse

Durch Studiengebühren werden verschiedene Veranstaltungen be­zu­schusst.

Seitenbearbeiter: Webmaster-Team
Letzte Änderung: 03.08.2019
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