Der Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist die gewählte öffentliche Vertretung der Fachschaft. Er wird auf zwei Semester gewählt.
Neben dem Fachschaftsrat gibt es weitere Gremien und Ämter, die durch Studierende besetzt werden: Der Fakultätsrat und der Studierendenrat.
Der Fakultätsrat (Fakrat)
- berät und beschließt über die Belange, die die einzelnen Fächer und die dazugehörigen Institute der Fakultät betreffen
- Beraten und Abstimmen über Schaffung und Schließung von Studiengängen
- Berufung neuer Professoren und Professorinnen
- Lehrangebot
- Struktur- und Entwicklungspläne
- Der Fakultätsrat wählt die ihnen vorgeschlagenen Studienkommissionen
Der Studierendenrat ist das zentrale Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft und besteht u.a. aus den Vertreterinnen und Vertretern der 49 Fachschaften.
Der Studierendenrat (StuRa)
- beschließt inhaltliche Positionierungen, Finanzanträge, den Haushaltsplan sowie Satzungen und Ordnungen
- wählt die unmittelbaren Mandatsträgerinnen und Mandatstrger der VS (v.a. Vorsitzende, Referentinnen und Referenten, etc.)
- sendet studentische Vertreterinnen und Vetreter in externe Gremien
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Letzte Änderung:
17.09.2024