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Dr. Michael Handke
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Dr. Johanna Höhl
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j.hoehl@heidelbergcenter.cl
Heidelberg Center Lateinamerika
Las Hortensias 2340
Providencia, Santiago de Chile/Chile
Tel.: +56-(0)2-2234 34 66
Fax: +56-(0)2-2234 37 81
 

Bewerbung

Der dreisemestrige Masterstudiengang MSc Governance of Risks and Recources (GovRR) startet jeweils im März eines jeden Jahres – und damit zum chilenischen Wintersemester.

Bewerbungen zur Aufnahmen des Studiums können in gedruckter sowie elektronischer Form jeweils bis zum 15. Januar (=Ausschlussfrist) beim Heidelberg Center für Lateinamerika in Santiago de Chile eingereicht werden:

Postanschrift für Bewerbungen
Dr. Johanna Höhl
j.hoehl@heidelbergcenter.cl
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Chile
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Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für den MSc GovRR sind:

(1) die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung,

(2) ein mit überdurchschnittlichem Erfolg* erworbener Abschluss im (Bachelor)Studiengang Geographie, Wirtschaftswissenschaften, Agronomie oder in Studiengängen mit inhaltlichem Bezug zum MSc GovRR an einer chilenischen, deutschen oder ausländischen Hochschule.

(3) Wichtig ist, dass das (Bachelor)Studium eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren umfasste. Insgesamt müssen Leistungspunkte in Höhe von mindestens 210 ECTS nachgewiesen werden. Maximal 30 ECTS-Punkte können hierfür aus Berufserfahrungen angerechnet werden (siehe Infobox weiter unten zur Anrechnung von Berufserfahrungen oder anderen Studienleistungen).

(4) Sollte ein (Bachelor)Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung mehr als drei Jahre zurückliegen, ist eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung, mit inhaltlichem Bezug zum MSc GovRR nachzuweisen. Der Bewerber muss bei der Immatrikulation außerdem entweder bescheinigen, dass er das Studium als Vollstudium absolviert, oder einen Nachweis über eine flexible Regelung mit dem Arbeitgeber erbringen, die ein berufsbegleitendes Studieren ermöglicht.

* Das entspricht einer Hochschulabschlussnote von mindestens 2,5 nach deutscher Nomenklatur oder 5,5 nach chilenischer Notenskala (=ECTS Grade B good).

Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen in deutscher oder englischer Sprache:

  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
  • Hochschulzeugnis des (Bachelor)Studienabschlusses *
  • Zusatzzertifizierungen von Studienleistungen
  • mindestens zwei akademische Empfehlungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Kurzes Motivationsschreiben (ca. 1.000 Wörter), in dem das generelle Interesse an dem Studiengang erläutert wird. Von Interesse ist insbesondere, wie der Studiengang im Einklang mit den beruflichen Zielen der/des Bewerber(s)/in steht.
  • gegebenenfalls Nachweis der Berufstätigkeit (Arbeitszeugnis)

* Liegt das Hochschulzeugnis dem Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so ist ein vorläufiges Zeugnis beizulegen, aus dem die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungen ersichtlich sind.

Anrechnung von Berufserfahrungen oder anderen Studienleistungen

Es können maximal 30 ECTS-Punkte aus Berufserfahrungen auf die zur Aufnahme des MSc GovRR notwendigen 210 ECTS-Punkte anerkannt werden.

Bewerber/innen müssen dazu einen formlosen schriftlichen Antrag auf Anerkennung von Berufserfahrungen oder anderen Studienleistungen stellen. Im Antrag sind die im Rahmen der Berufstätigkeit oder dem Studium erworbenen Kompetenzen zu beschreiben und gemäß den weiter unten aufgeführten Kriterien darzulegen. Dem Antrag sind außerdem Belege über die einschlägige Berufstätigkeit oder Studienleistungen beizufügen (z.B. Zeugnisse, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsvertrag; Bescheinigungen von Lehrveranstaltungen).

Für folgende nachzuweisende Leistungen können formlose Anträge auf Anerkennung gestellt werden:

(1) Anrechnung von einschlägiger, fachbezogener Berufserfahrung: Die Berufserfahrung, die angerechnet werden soll, muss im Einklang mit dem abgeschlossenen oder dem angestrebten Hochschulabschluss stehen. Die Berufserfahrung sollte in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht unterschreiten. Ein Jahr einschlägige Berufserfahrung entspricht bis zu 30 ECTS-Punkten; die Anrechnung erfolgt pauschal.

(2) Auch Qualifikationsleistungen (fachwissenschaftliche Weiterbildungsprogramme), die im Rahmen von beruflicher Tätigkeit (mit Bezug zum Studiengang) angeeignet wurden, können zur Anrechnung beantragt werden.

(3) Zusätzlich lassen sich ECTS-Leistungen aus weiteren abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen Studiengänge anrechnen.

(4) Im Einzelfall lassen sich auch weitere, hier nicht aufgeführte Leistungen wie z.B. (Studien-)Leistungen, die nicht mit ECTS-Leistungspunkten kreditiert sind anrechnen.

Seitenbearbeiter: Webmaster-Team
Letzte Änderung: 29.11.2016
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