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Informationen zur Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist Teil der Bachelor-Abschlussprüfung und kann vor oder nach der mündlichen Bachelorprüfung angefertigt werden. Die Anmeldung zur Bachelor-Abschlussprüfung erfolgt vor der ersten Prüfungsleistung (mündliche Prüfung oder Bachelorarbeit).

Voraussetzungen zur Anmeldung

Alle studienbegleitende Leistungen werden zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelorarbeit bestanden sein. Bei einem Studium mit zwei Hauptfächern müssen auch im zweiten Fach alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden worden sein.

Zeitpunkt und Ort der Anmeldung

Spätestens im Semester, das auf das Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung folgt. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungssekretariat.

Prüfungsberechtigte

Alle Dozierenden, die Bachelorarbeiten betreuen können, finden Sie unter Prüfungsberechtigte.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

Teilnahme am Forschungsseminar

Die Teilnahme am Forschungsseminar/-kolloquium wird mit dem Betreuer der Bachelorarbeit abgesprochen und wird dringend empfohlen.

Eidesstattliche Erklärung

Die Bachelorarbeit muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten.
(Vorlagen zum Abdruck in der Arbeit auf deutsch und englisch.)

Formalia der Bachelorarbeit

Über die Formalia der Bachelorarbeit gibt es keine Bestimmungen, sie sollten aber in Absprache mit dem Betreur der Arbeit festgelegt werden.

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit ist in 3 Exemplaren fristgemäß beim Studienbüro einzureichen. Die Zusammenfassung der Arbeit ist in deutscher und englischer Sprache abzufassen.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

In Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf begründeten Antrag um zwei Wochen (bei einem Teilstudium um vier Wochen) vom Prüfungsausschuss verlängert werden.

Korrektur der Bachelorarbeit

Laut der Prüfungsordnung sind für die Korrektur der Bachelorarbeit 4 Wochen vorgesehen.

Gutachten

Die Gutachten werden archiviert und können im Studienbüro oder bei der Nachbesprechung direkt bei dem Dozenten eingesehen werden. Eine Nachbesprechung bei der Betreuerin/dem Betreuer wird empfohlen.

BA-Zeugnis und Urkunde

Sobald beide Gutachter die BA-Arbeit bewertet und die Noten an das Prüfungssekretariat weitergeleitet haben, werden das Bachelor-Zeugnis und die Urkunde fertiggestellt. Diese Dokumente werden von der/dem Vorsitzenden/m des Prüfungsausschuss und dem Dekan der Fakultät unterschrieben und mit dem Fakultätssiegel versehen. Dies dauert ungefähr 1-2 Wochen. Zusammen mit den Originalen dieser Dokumente (und jeweils 2 beglaubigten Kopien) erhält die Absolventin/der Absolvent ein Certificate (englische Version des Zeugnisses/Modulübersicht), Diploma Supplement (deutsch und englisch) und Transcript of Records (deutsch und englisch).

Bescheinigung über den Abschluss des Bachelorstudiums

Sollte die Absolventin/der Absolvent noch vor der endgültigen Bewertung ihrer/seiner Abschlussarbeit für seine Bewerbungsunterlagen, seinen Arbeitgeber oder beabsichtigte schnelle Exmatrikulation eine Bescheinigung über den Abschluss des Bachelorstudiums benötigen, informiert sie/er das Studienbüro und den Erstgutachter. Nachdem der Erstgutachter die Abschlussarbeit auf Bestehen geprüft hat, bestätigt er dies beim Studienbüro. Das Studienbüro stellt daraufhin die entsprechende Bescheinigung aus.

Rückmeldung/Exmatrikulation

Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Falls die Bachelorarbeit nach der mündlichen Prüfung geschrieben wird, ist für das nächste Semester die Rückmeldung nicht notwendig (sobald die Arbeit als bestanden gilt, die Gutachten stehen noch aus und die Begutachtung der Arbeit erst im darauf folgenden Semester geschieht). In der Regel bleiben die Studierenden auch nach der Abgabe der Abschlussarbeit bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert, es sei denn, sie lassen sich aktiv exmatrikulieren. Im Fall, dass sich die/der Studierende nicht für ein Master-Studium an der Universität in Heidelberg bewerben möchte, wird die aktive Exmatrikulation seitens der Studierenden nach dem Erhalt des BA-Zeugnisses dringend empfohlen. Erst wenn die Studierenden bei der Studierenden Administration der ZUV das BA-Zeugnis vorlegen, wird als Grund der Exmatrikulation Beendigung des Studiums nach Prüfung eingetragen. Andernfalls steht auf dem Bescheid Exmatrikulationsgrund: fehlende Rückmeldung. Der Grund der Exmatrikulation auf dem Bescheid ist für ein eventuelles Masterstudium, für die Versicherung etc. von Bedeutung. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Studierenden Administration in der Seminarstr. 2.

Absolventenfeier

Alle Absolventinnen und Absolventen des akademischen Jahres sind herzlich zu einer feierlichen Verabschiedung eingeladen. Diese Veranstaltung findet traditionell am letzten Freitag im November oder ersten Freitag im Dezember statt. Bitte reservieren Sie sich diese Termine. Sie erhalten eine persönliche Einladung sobald der Termin und das Programm feststehen.

Bei Fragen zur Bachelorarbeit können Sie sich jederzeit an das Studienbüro wenden.

Seitenbearbeiter: Webmaster-Team
Letzte Änderung: 17.11.2021
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