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Bachelor 50 Mündliche ­Abschluss­prüfung

Die mündliche Abschlussprüfung wird vor zwei Prüfenden als Einzelprüfung abgelegt. In dieser Prüfung soll der Prüfling Grundlagen- und Überblickswissen der allgemeinen Physischen und Humangeographie nachweisen. 

Darüber hinaus werden vertiefte Kenntnisse zu je zwei Teilgebieten der Physischen Geographie und der Humangeographie sowie wahlweise zu einem Teilgebiet der Regionalen Geographie oder Geoinformatik geprüft.

Die Informationen zur mündlichen Bachelorprüfung finden sich unter § 16 der Prüfungsordnung.

Für die mündliche Prüfung gibt es vier Termine im Jahr:

  • Erste und letzte Vorlesungswoche in jedem Wintersemester
  • Erste und letzte Vorlesungswoche in jedem Sommersemester

Anmeldefristen sind: 

  • 15.02. für die Prüfung im April
  • 15.05. für die Prüfung im Juli
  • 15.08. für die Prüfung im Oktober
  • 15.12. für die Prüfung im Februar

Die Prüflinge werden ca. 3-4 Wochen vor der Prüfung per E-Mail über den genauen Termin und Ort der Prüfung sowie über die zugeteilten Prüfer:innen informiert. Eine Liste aller Prüfungsberechtigen findet sich unter dem Link Prüfungsberechtigte.

Unter den Links Themen Physische Geographie und Themen Humangeographie findet sich eine Sammlung an Themen, die Inhalt der mündlichen Prüfung sein können.