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Bachelor 50 Bachelor­arbeit

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die das wissenschaftliche Studium abschließt. Sie soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Geographie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Anmeldung

Alle studienbegleitende Leistungen werden zum Zeitpunkt der Abgabe der Bachelorarbeit bestanden sein. Bei einem Studium mit zwei Hauptfächern müssen auch im zweiten Fach alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden worden sein.

Zeitpunkt

Spätestens im Semester, das auf das Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung folgt.

Prüfungsberechtigte & Betreuer:innen

Alle Dozierenden, die Bachelorarbeiten betreuen können, finden sich über den Link Prüfungsberechtigte.

Rahmenbedingungen

Bearbeitungsdauer

Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt 8 Wochen.

Forschungsseminar

Die Teilnahme am Forschungsseminar/-kolloquium wird mit dem Betreuenden der Bachelorarbeit abgesprochen und wird dringend empfohlen.

Eidesstattliche Erklärung

Die Bachelorarbeit muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten. Dafür kann die Vorlage unter dem Link verwendet werden.

Formalia

Über die Formalia der Bachelorarbeit gibt es keine Bestimmungen, sie sollten aber in Absprache mit dem Betreuenden der Arbeit festgelegt werden.

Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit 

Abgabe und Bewertung sind in § 18 der Prüfungsordnung geregelt. Demnach ist die Bachelorarbeit in 3 Exemplaren fristgemäß beim Studienbüro einzureichen. Die Zusammenfassung der Arbeit ist in deutscher und englischer Sprache abzufassen. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

In Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf begründeten Antrag (siehe Link Antrag auf Verlängerung) um zwei Wochen - bei einem Teilstudium um vier Wochen - vom Prüfungsausschuss verlängert werden.

Nach der Bachelorarbeit

Gutachten der Prüfenden einsehen

Die Gutachten werden archiviert und können im Studienbüro oder bei der Nachbesprechung direkt bei der Dozentin/dem Dozenten eingesehen werden. Eine Nachbesprechung bei der Betreuerin/dem Betreuer wird empfohlen.

BA-Zeugnis und Urkunde

Sobald beide Gutachter:innen die BA-Arbeit bewertet und die Noten an das Prüfungssekretariat weitergeleitet haben, werden das Bachelor-Zeugnis und die Urkunde fertiggestellt. Diese Dokumente werden von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie der Dekanin/dem Dekan der Fakultät unterschrieben und mit dem Fakultätssiegel versehen. Dies dauert ungefähr 1-2 Wochen. Zusammen mit den Originalen dieser Dokumente und jeweils 2 beglaubigten Kopien erhalten Absolvent:innen ein Certificate (englische Version des Zeugnisses/Modulübersicht), Diploma Supplement (deutsch und englisch) und Transcript of Records (deutsch und englisch).

Bescheinigung über den Abschluss des Bachelorstudiums

In manchen Fällen benötigt die Absolventin/der Absolvent noch vor der endgültigen Bewertung der Abschlussarbeit eine Bescheinigung über den Abschluss des Bachelorstudiums. Die Bescheinigung kann beispielsweise für die Bewerbungsunterlagen, Arbeitgeber:innen oder eine beabsichtigte schnelle Exmatrikulation nötig sein. In diesem Fall muss das Studienbüro und die Erstgutachterin/der Erstgutachter informiert werden. Nachdem die Erstgutachterin/der Erstgutachter die Abschlussarbeit auf Bestehen geprüft hat, bestätigt sie/er dies beim Studienbüro. Das Studienbüro stellt daraufhin die entsprechende Bescheinigung aus.

Rückmeldung/Exmatrikulation

Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Falls die Bachelorarbeit nach der mündlichen Prüfung geschrieben wird, ist für das nächste Semester keine Rückmeldung notwendig. Dies gilt dann, wenn die Arbeit als bestanden gilt, die Gutachten noch ausstehen und die Begutachtung der Arbeit erst im darauf folgenden Semester geschieht.
In der Regel bleiben die Studierenden auch nach Abgabe der Abschlussarbeit bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert, es sei denn sie lassen sich aktiv exmatrikulieren. Im Fall, dass sich Studierende nicht für ein Master-Studium an der Universität in Heidelberg bewerben möchten, wird die aktive Exmatrikulation seitens der Studierenden nach dem Erhalt des BA-Zeugnisses dringend empfohlen. Erst wenn die Studierenden bei der Studierendenadministration der ZUV das BA-Zeugnis vorlegen wird als Grund der Exmatrikulation „Beendigung des Studiums nach Prüfung“ eingetragen. Andernfalls steht auf dem Bescheid für den Exmatrikulationsgrund „Fehlende Rückmeldung“. Der Grund der Exmatrikulation auf dem Bescheid ist für ein eventuelles Masterstudium, für die Versicherung etc. von Bedeutung. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Studierendenadministration in der Seminarstr. 2.

Bei offenen Fragen zur Bachelorarbeit kann man sich jederzeit an das Studienbüro wenden.