Master of Science Masterarbeit
Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die das wissenschaftliche Studium abschließt. Sie soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Geographie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Anmeldung
Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt im Studienbüro.
Antrag auf Schwerpunktzusatz
Beim Erreichen von mehr als 60 LP/CP innerhalb eines im Masterstudiengang definierten Schwerpunktes/Vertiefungsrichtung (i.d.R. Teilgebiet der Geographie) kann ein entsprechender Zusatz auf Zeugnis und Master-Urkunde beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Hierbei sind der Besuch der Kleinen Forschergruppe sowie die thematische Einbettung der Masterarbeit innerhalb des beantragten Schwerpunktes obligatorisch. Dieser Zusatz muss bei der Anmeldung der Master-Arbeit beantragen werden.
Folgende Schwerpunkte/Vertiefungsrichtungen sind zurzeit möglich:
- Wirtschaftsgeographie
- Stadtgeographie: Angebote aus den Abteilungen Geographie Nordamerikas sowie Regional Governance
- Humangeographie
- Umwelt und Entwicklung
- Geoinformatik
- Physische Geographie (Abteilung Geomorphologie) oder (Abteilung Hydrogeographie)
Zeitpunkt
Spätestens im Semester, das auf das Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung folgt.
Prüfungsberechtigte & Betreuer:innen
Alle Dozierenden, die Masterarbeiten betreuen können, finden sich über den Link Prüfungsberechtigte.
Rahmenbedingungen
Bearbeitungsdauer
Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt 6 Monate.
Forschungsseminar
Für Master-Studierende ist die Teilnahme am Forschungsseminar verpflichtend. Die Teilnahme erfolgt begleitend zur Anfertigung der Masterarbeit und wird von der/dem Dozierenden auf dem Dokument Bescheinigung zur Masterarbeit (siehe Link) bestätigt. Die Teilnahme am Forschungsseminar wird bereits vor dem Semester empfohlen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt wird.
Eidesstattliche Erklärung
Die Masterarbeit muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten. Dafür kann die Vorlage unter dem Link verwendet werden.
Abgabe und Bewertung der Masterarbeit
Abgabe und Bewertung sind in § 15 der Prüfungsordnung geregelt. Demnach ist die Masterarbeit in 3 Exemplaren fristgemäß beim Studienbüro einzureichen. Die Zusammenfassung der Arbeit ist in deutscher und englischer Sprache abzufassen. Das Bewertungsverfahren soll sechs Wochen nicht überschreiten.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
In Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf begründeten Antrag (siehe Link Antrag auf Verlängerung) um bis zu zwei Monate - bei einem Teilstudium um bis zu vier Monate - vom Prüfungsausschuss verlängert werden.
Nach der Masterarbeit
Gutachten der Prüfenden einsehen
Die Gutachten werden archiviert und können im Studienbüro oder bei der Nachbesprechung direkt bei der Dozentin/dem Dozenten eingesehen werden. Eine Nachbesprechung bei der Betreuerin/dem Betreuer wird empfohlen.
MA-Zeugnis und Urkunde
Sobald beide Gutachter:innen die MA-Arbeit bewertet und die Noten an das Prüfungssekretariat weitergeleitet haben, wird das Master-Zeugnis und Urkunde fertiggestellt. Diese Dokumente werden von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschuss und der Dekanin/dem Dekan der Fakultät unterschrieben und mit dem Fakultätssiegel versehen. Dieses Prozedere nimmt etwa 1-2 Wochen in Anspruch. Zusammen mit den Originalen dieser Dokumente (und jeweils 2 beglaubigten Kopien) erhalten Absolvent:innen ein Certificate (englische Version des Zeugnisses/Modulübersicht), Diploma Supplement (deutsch und englisch) und Transcript of Records (deutsch und englisch).
Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums
In manchen Fällen wird von Absolvent:innen noch vor der endgültigen Bewertung der Abschlussarbeit eine Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums benötigt. Die Bescheinigung kann beispielsweise für die Bewerbungsunterlagen, Arbeitgeber:innen oder eine beabsichtigte schnelle Exmatrikulation nötig sein. In diesem Fall muss das Studienbüro und die Erstgutachterin/der Erstgutachter informiert werden. Nachdem die Erstgutachterin/der Erstgutachter die Abschlussarbeit auf Bestehen geprüft hat, bestätigt sie/er dies beim Studienbüro. Das Studienbüro stellt daraufhin die entsprechende Bescheinigung aus.
Rückmeldung/Exmatrikulation
Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Für das nächste Semester ist die Rückmeldung nicht notwendig (auch wenn die Begutachtung der Arbeit erst im darauf folgenden Semester geschieht). In der Regel bleiben die Studierenden auch nach der Abgabe der Abschlussarbeit bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert, es sei denn, sie lassen sich aktiv exmatrikulieren.
Nach dem Erhalt des MA-Zeugnisses wird die aktive Exmatrikulation seitens der Studierenden dringend empfohlen. Erst wenn die Studierenden bei der Studierendenadministration der ZUV das MA-Zeugnis vorlegen, wird als Grund der Exmatrikulation Beendigung des Studiums nach Prüfung eingetragen. Andernfalls steht auf dem Bescheid Exmatrikulationsgrund: fehlende Rückmeldung. Der Grund der Exmatrikulation auf dem Bescheid ist für eine eventuelle Promotion, Versicherung etc. von Bedeutung. Für die Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Studierendenadministration in der Seminarstr. 2.
Bei offenen Fragen zur Masterarbeit kann man sich jederzeit an das Studienbüro wenden.