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Governance of Risk and Resources Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die das wissenschaftliche Studium abschließt. Sie soll zeigen, dass der Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem auf dem Gebiet der Governance of Risk and Ressources selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt im Studienbüro.

Zeitpunkt

Spätestens vier Wochen nach Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung. Dies ist in § 14 (Masterarbeit) der Prüfungsordnung geregelt.

 

Rahmenbedinungen

Die folgenden Informationen sowie weitere finden sich in § 14 (Masterarbeit) und § 15 (Abgabe und Bewertung der Masterarbeit) der Prüfungsordnung.

Bearbeitungsdauer

Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe beträgt sechs Monate.

Eidesstattliche Erklärung

Die Masterarbeit muss eine eidesstattliche Erklärung beinhalten. Dafür kann die Vorlage unter dem Link verwendet werden.

Abgabe und Bewertung der Masterarbeit

Abgabe und Bewertung sind in § 15 der Prüfungsordnung geregelt. Demnach ist die Masterarbeit in 3 Exemplaren fristgemäß beim Studienbüro einzureichen. Das Bewertungsverfahren soll sechs Wochen nicht überschreiten.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

In Ausnahmefällen kann der Bearbeitungszeitraum auf begründeten Antrag (siehe Link Antrag auf Verlängerung) um bis zu zwei Monate vom Prüfungsausschuss verlängert werden.

Nach der Masterarbeit

Gutachten der Prüfenden einsehen

Die Gutachten werden archiviert und können im Studienbüro oder bei der Nachbesprechung direkt bei der Dozentin/dem Dozenten eingesehen werden. Eine Nachbesprechung bei der Betreuerin/dem Betreuer wird empfohlen.

MA-Zeugnis und Urkunde

Sobald beide Gutachter:innen die MA-Arbeit bewertet und die Noten an das Prüfungssekretariat weitergeleitet haben, wird das Master-Zeugnis und Urkunde fertiggestellt. Diese Dokumente werden von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschuss und der Dekanin/dem Dekan der Fakultät unterschrieben und mit dem Fakultätssiegel versehen. Dieses Prozedere nimmt etwa 1-2 Wochen in Anspruch.

Weitere Informationen finden sich in § 18 (Masterzeugnis und Urkunde) der Prüfungsordnung.

Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums

In manchen Fällen wird von Absolvent:innen noch vor der endgültigen Bewertung der Abschlussarbeit eine Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiums benötigt. Die Bescheinigung kann beispielsweise für die Bewerbungsunterlagen, Arbeitgeber:innen oder eine beabsichtigte schnelle Exmatrikulation nötig sein. In diesem Fall muss das Studienbüro und die Erstgutachterin/der Erstgutachter informiert werden. Nachdem die Erstgutachterin/der Erstgutachter die Abschlussarbeit auf Bestehen geprüft hat, bestätigt sie/er dies beim Studienbüro. Das Studienbüro stellt daraufhin die entsprechende Bescheinigung aus.

Rückmeldung/Exmatrikulation

Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit immatrikuliert sein. Für das nächste Semester ist die Rückmeldung nicht notwendig (auch wenn die Begutachtung der Arbeit erst im darauf folgenden Semester geschieht). In der Regel bleiben die Studierenden auch nach der Abgabe der Abschlussarbeit bis Ende des laufenden Semesters immatrikuliert, es sei denn, sie lassen sich aktiv exmatrikulieren.
Nach dem Erhalt des MA-Zeugnisses wird die aktive Exmatrikulation seitens der Studierenden dringend empfohlen. Erst wenn die Studierenden bei der Studierendenadministration der ZUV das MA-Zeugnis vorlegen, wird als Grund der Exmatrikulation Beendigung des Studiums nach Prüfung eingetragen. Andernfalls steht auf dem Bescheid Exmatrikulationsgrund: fehlende Rückmeldung. Der Grund der Exmatrikulation auf dem Bescheid ist für eine eventuelle Promotion, Versicherung etc. von Bedeutung. Für die Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Studierendenadministration in der Seminarstr. 2.

Bei offenen Fragen zur Masterarbeit kann man sich jederzeit an das Studienbüro wenden.