This page is only available in German.

Geoarchäologie Mündliche ­Abschluss­prüfung

Die mündliche Abschlussprüfung soll zeigen, dass der Prüfling die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einordnen kann. 

Ferner soll festgestellt werden, ob der Prüfling über ein breites Grundlagenwissen sowie über Vertiefungswissen in eingegrenzten Themen des Prüfungsgebietes verfügt. Um dem Umstand gerecht zu werden, dass bei der Geoachäologie fachübergreifende Themen behandelt werden, wird die mündliche Abschlussprüfung vor zwei Prüfenden abgelegt. Diese müssen sowohl ein archäologisches Fach als auch die Geographie oder Geowissenschaften vertreten. Eine Liste der möglichen Prüfungsberechtigten findet sich unter dem Link Prüfungsberechtigte.

Voraussetzungen

Die mündliche Abschlussprüfung kann erst abgelegt werden, wenn alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht worden sind.

Weitere Informationen zur mündlichen Abschlussprüfung finden sich unter § 18 der Prüfungsordnung (zu finden in der Studiengangsübersicht der Universität).

Anmeldung

Die mündliche Abschlussprüfung kann vor oder nach Abgabe der Masterarbeit erfolgen. Bitte verwenden Sie zur Anmeldung beim Prüfungsamt das verlinkte Formular.