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Studienkommission Details zu Stuko-Anträgen

Anträge sind über den folgenden Link nur noch in digitaler Form einzureichen (Ausnahme siehe Lehrveraufträge).

Antrag einreichen

Lehraufträge

Für die Finanzierung eines Lehrauftrags muss zudem das Heico-Formular des entsprechenden Semesters ("heiCO-Formular für Lehrveranstaltungen ...") per Mail an das Studienbüro gesendet werden.

Fristgerechte Verwendung von Mitteln

Bitte beachten Sie, dass bewilligte Mittel nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters verausgabt werden können. Mittel, die für das Sommersemester bewilligt wurden, stehen also nur bis zum 30.09. zur Verfügung und eventuelle Reste werden nicht automatisch in das Wintersemester übertragen. Mittel, die für das Wintersemester bewilligt wurden, stehen bis zum 31.03. zur Verfügung.

Inhalt eines Antrags

Anträge müssen die folgenden Informationen beinhalten:

  • Wer stellt den Antrag? (Name und E-Mail-Adresse)
  • Wer wird die beantragte Veranstaltung ausführen und wurde diese Person bereits gefragt? (nur bei Lehrveranstaltungen nötig) Sind externe Lehrpersonen vorgesehen, muss der Antrag unbedingt zusammen mit einer Dozent/-in des Instituts als Ansprechperson erfolgen.
  • Was soll finanziert werden?
  • Warum soll es finanziert werden? (Begründung, Notwendigkeit, Bedarf)
  • Wie viel Geld wird benötigt? (Kostenschätzung, ggf. bisherige Finanzierung – z.B. je Lehrveranstaltung 1.200 Euro)

Anhand des oben verlinkten Formulars kann jeder eigene Anträge an die Stuko richten.