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Studienkommission Details zu Stuko-Anträgen

Hier finden Sie Details zum Einreichen von Stuko-Anträgen. 

Für das kom­men­de Jahr (Sommer­semester und Winter­semester) kön­nen je­weils bis zum 30.11. des Vor­jahres An­trä­ge für die Fi­nan­zie­rung von Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Leh­re bei der Stu­di­en­kom­mis­si­on per Mail ein­ge­reicht wer­den. Der Termin der Abgabefrist und weitere wichtige Informationen werden rechtzeitig über den Mailverteiler bekanntgegeben.

Bit­te nut­zen Sie für Anträge das verlinkte Formular und be­ach­ten Sie die Hin­wei­se unter Lehr­auf­trä­ge.

Lehraufträge

Anträge für Lehraufträge senden Sie bitte per E-Mail an das Studienbüro. Beachten Sie unbedingt auch die Hinweise zu den Fristen und anderen Voraussetzungen des verlinkten Dokuments.

Fristgerechte Verwendung von Mitteln

Bitte beachten Sie, dass bewilligte Mittel nur bis zum Ende des jeweiligen Semesters verausgabt werden können. Mittel, die für das Sommersemester bewilligt wurden, stehen also nur bis zum 30.09. zur Verfügung und eventuelle Reste werden nicht automatisch in das Wintersemester übertragen. Mittel, die für das Wintersemester bewilligt wurden, stehen bis zum 31.03. zur Verfügung.

Inhalt eines Antrags

Der Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Wer stellt den Antrag? (Name und E-Mail-Adresse)
  • Wer wird die beantragte Veranstaltung ausführen und wurde diese Person bereits gefragt? (nur bei Lehrveranstaltungen nötig) Sind externe Lehrpersonen vorgesehen, muss der Antrag unbedingt zusammen mit einer Dozent/-in des Instituts als Ansprechperson erfolgen.
  • Was soll finanziert werden?
  • Warum soll es finanziert werden? (Begründung, Notwendigkeit, Bedarf)
  • Wie viel Geld wird benötigt? (Kostenschätzung, ggf. bisherige Finanzierung – z.B. je Lehrveranstaltung 1.200 Euro)

Anhand des oben verlinkten Formulars kann jeder eigene Anträge an die Stuko richten.